Die Frage nach dem Kleingewerbe als Fotograf
Brauche ich ein Gewerbe?
Wie und wo melde ich als Fotograf mein Kleingewerbe an, was kostet mich das etc.
Es gibt viele Fragen rund um das Thema Gewerbe und auch einiges zu beachten.
Hier erzähle ich euch wie ich es erlebt habe und was man wissen sollte wenn man ein Gewerbe gründet.
Wenn du in die Selbstständigkeit starten möchtest ist das Kleingewerbe eine sehr einfache und häufige Form der Existenzgründung.
Es gibt ein paar Vor und Nachteile die man beachten sollte:
- Die Gründung ist Formlos und Kostengünstig
- Man benötigt kein Startkapital aber man Haftet mit seinem Privatvermögen.
- Man wird bei der Verwendung eines Firmennamens eingeschränkt
- Im Kleingewerbe ist die einfache Buchführung möglich (Einnahmen-Überschussrechnung)
Die Anmeldung
Wo melde ich mein Kleingewerbe an?
Um sein Kleingewerbe als Fotograf anzumelden geht man in sein zuständiges Rathaus, dort befindet sich auch das Gewerbeamt. Die Anmeldung ist weitestgehend Formlos, bedeutet dass alle Daten mündlich in das System vom Gewerbeamt aufgenommen werden. Man bekommt alle Daten nochmals ausgedruckt zur Überprüfung auf Richtigkeit. Nun wird man das erste mal zur Kasse gebeten. Je nach Gemeinde kann die Anmeldung zwischen 15 und 60,- € kosten. Meistens sind dies aber nur 25 €. Danach sendet das Gewerbeamt deine Anmeldung an das Finanzamt, dieses lässt dir dann innerhalb von 2-4 Wochen Unterlagen zukommen und möchte eine Einschätzung über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Danach dauert es nochmals ca 4 – 6 Wochen bis man seine Steuernummer schriftlich per Post erhält. Um diesen Vorgang zu beschleunigen kann man auch direkt nach Anmeldung auf dem Gewerbeamt zum Finanzamt gehen und sich die Unterlagen direkt aushändigen lassen, so spart man 2-4 Wochen Wartezeit.
Steuern beim Kleingewerbe
Du als gewerbetreibender Fotograf bist Einkommenssteuer und Gewerbesteuerpflichtig.
- Die Gewerbesteuer wird allerdings erst ab einem Gewinn von 24.500€ im Jahr fällig
- Die Einkommenssteuer fällt erst ab einem Betrag von rund 8.000 € an.
- Wenn der erzielte Umsatz unter 17.500 € im vorangegangenen Jahr liegt muss hier keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. (§19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz).
- Die Umsätze im Kleingewerbe dürfen nicht mehr als 50.000 € betragen.
Das heißt wenn der Umsatz im Jahr unter 17.500€ liegt, muss man auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies vereinfacht die Buchhaltung um einiges.
Wichtig aber ist, dass Ihr dann auf eurer Rechnung mit dem Vermerk „Umsatzsteuerbefreit nach $ 19 (1)“ darauf hinweist.
Buchführung
Der Kleingewerbetreibende hat die Pflicht wie jeder andere Unternehmer seine Geschäfte sauber zu dokumentieren damit man daraus Rückschlüsse auf Art und Umfang des Geschäfts sowie die Erträge und Ausgaben ziehen kann. Dies ist dann wichtig um seine Steuererklärung richtig machen zu können.
Handwerkskammer
Wer sich als Fotograf selbstständig macht muss sich bei der Handwerkskammer anmelden. Denn das Gewerbe Fotograf ist ein nach § 19 der Handwerksordnung (HwO) ein zulassungsfreies Handwerk. Um diese Eintragung kommt man leider nicht drum herum, da dies Gesetzlich festgelegt ist. Für die Eintragung in die Handwerksrolle/ in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe wird eine Gebühr fällig. In meinem Fall waren das 150€. Dies ist eine einmalige Forderung.
Die Kammer- und Beitragspflicht gilt gemäß § 90 der Handwerksordnung (HWO).
Der Beitragsrahmen, die Freigrenzen sowie die Ausnahmeregelungen sind in §113 der HWO geregelt.
- „Minderhandwerker“ gemäß § 90 Abs. 3 HWO, deren Gewinn von 5.200 Euro nicht übersteigt, zahlen demnach keine Beiträge.
- Existenzgründer, deren Gewinn von 25.000 Euro nicht überschreitet, sind im Jahr der Anmeldung von allen Beiträgen befreit.
Ihr solltet eurer Handwerkskammer auf jeden Fall mitteilen, dass Ihr voraussichtlich kein, bzw. im Gründungsjahr unter 5200€ Gewinn erzielt. Daraus berechnet die Handwerkskammer die jährlich zu entrichtende Gebühr. Bei Unter 5200€ Gewinn solltet Ihr davon befreit werden.
Wichtig:
Die gültigen Konditionen solltet Ihr am besten direkt bei der für euch zuständigen Handwerkskammer erfragen. Falls Ihr nicht wisst welche das ist könnt ihr beim Zentralverband des Deutschen Handwerks nachschauen.
Fazit:
Meines Erachtens ist so ein Kleingewerbe eine feine und kostengünstige Sache. Schön ist hier auch dass man neues Equipment von der Steuer absetzen kann und sich somit nochmals ein wenig Geld spart. Einzig bei der Aufnahme in die Handwerkskammer könnte man sich drum streiten ob der Kosten Nutzungsfaktor gerechtfertigt ist. Wer jedoch von seinen Pflichten im Gewerbe absolut keine Ahnung hat kann sich bei der HWK kostenlos beraten lassen. Die helfen einem dann bei allen Fragen rund um das Gewerbe.
Solltest du noch weitere Fragen zum Thema Kleingewerbe als Fotograf haben dann schreib mir doch eine Nachricht über mein Kontaktformular.
Ich freu mich von dir zu hören.
Handwerkskammer Leipzig – auch ich muss jährliche Beiträge in Höhe von 165,00 € zahlen, auch wenn ich nicht über die 5.200 € im Jahr kommen.
Scheint in Hessen auch der Fall zu sein, hab dort vor ein paar Wochen mal nachgefragt, weil ich ein Kleingewerbe für mehrere Bereiche anmelden will(ca. 80% IT(Computer Reparatur, Programmieren, etc.) und 20% Fotografie(Drohnenaufnahmen, Bilder und Videos für KMU)) und voraussichtlich nicht mehr als 1500-2500€ jaehrlich machen werde.
Hallo Kim,
vielen Dank dass du dein Wissen teilst. Auch ich habe Fragen: muss ich die Einnahmen durch Shootings bei der Einkommensteuererklärung zu meinem Gehalt als Angestellte dazu rechnen und alles zusammen versteuern? Und wirkt sich die nebenberufliche Tätigkeit auf andere Bereiche, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge aus?
Liebe Grüße, Sabine
Hallo Kim,
vielen Dank dass du dein Wissen teilst! Auch ich möchte Shootings anbieten und habe nun ein Gewerbe angemeldet. Allerdings blicke ich bei den ganzen steuerrechtlichen Sachen überhaupt noch nicht durch. Ich möchte die Shootings nebenberuflich anbieten und es wird sicher eher im kleinen Rahmen geschehen. Muss ich die Einnahmen, die ich durch die Shootings habe, bei der Einkommensteuererklärung zu meinem Angestelltengehalt dazu rechnen und dann wird alles gemeinsam versteuert? Und wirkt sich das auf andere Bereiche, wie beispielsweise Krankenkassenbeiträge aus?
Liebe Grüße, Sabine
hallo sabine! ich habe gerade deine frage gelesen, die nun ja eine weile her ist. doch es interessiert mich sehr, wie es bei dir nun aussieht und ob du mir evtl deine erfahrungen/wissen mitteilen kannst. denn ich möchte im laufe der nächsten zeit ebenfalls meine shootings nebenberuflich anmelden, doch blicke kaum durch wie das so ablaufen wird… es wird absolut nichts großes bei mir werden, höchstens wie ein „mini-job“ nur halt eben selbstständig und ich frage mich ob das bürokratisch „reaktiv einfach“ sein wird oder ob sich das finanziell überhaupt so lohnt
Hallo Kim,
150,- € war auch mein Einstiegsbeitrag. Ich muss gestehen, ich bin verwirrt. Bei mir werden (Handwerkskammer Köln) seit meiner Anmeldung jährlich weitere 119,- Euro fällig. Ich weiß nicht, ob sich da Länder unterscheiden. Hier in NRW scheint es so zu sein.
Hallo!
Danke erstmal für deinen ausführlichen und übersichtlichen Beitrag. Das hilft mir sehr.
Aktuell bin ich kurz davor das Kleingewerbe anzumelden.
Nun habe ich aber eine Frage zum Namen.
Du meintest, „Man wird bei der Verwendung eines Firmennamens eingeschränkt“. Was genau bedeutet das?
Und: Darf ich trotzdem mein Logo frei verwenden? Im Logo ist mein Name nicht genannt.
Ich habe auch gesehen, dass ein DJ aus Berlin so heißt wie ich mich nennen möchte. Ich nenne den DJ hier jetzt einfach mal „Kimono“. Ich möchte mich beispielsweise gerne „Kimono Photography“ nennen. Ist das dann erlaubt? Es ist ja eine andere Branche. Aber ich möchte auch keine Probleme bekommen.-
Danke schon mal vorab!
Hallo Natascha,
inzwischen wird man bezüglich des Firmennamens soweit ich weiß nicht mehr eingeschränkt. Bei der Anmeldung wird dieser für dein Kleingewerbe gar nicht benötigt.
Hier läuft lediglich ein Gewerbe auf deinen Namen ohne Angabe eines Firmennamens.
Bezüglich den Rechten zu deinem Namen kann ich dir nicht viel sagen. Da dies keine Rechtsberatung ist kann ich für meine Aussage auch keine Gewährleistung auf Richtigkeit geben. Im Handelsregister ist der Name jedenfalls nicht registriert, jedoch ist „Kimono“ als geschützte Marke eingetragen. Ob es jetzt zu Markenrechtsverletzungen kommt wenn du dich Kimono Photography“ nennst kann ich dir nicht beantworten, hier solltest du am besten einen Rechtsanwalt fragen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Kim
Hallo Kim!
Vielen Dank im Voraus für deine Erklärung. Es hat mir sehr geholfen einige zweifel zu klären. Ich habe eine Frage, die ich dir gerne stellen möchte. Momentan warte ich auf die Steuernummer. Darf ich ohne diese Nummer mit der Abrechnung beginnen? Es war wirklich ein sehr umfangreicher Prozess und ich möchte so schnell wie möglich mit meiner Arbeit beginnen. Was empfiehlst du mir?
Vielen Dank nochmal und weiter so!
LG, Juan Ignacio
Hallo Juan,
ja sobald du dein Gewerbe angemeldet hast kannst du offiziell Rechnungen schreiben auch wenn das Finanzamt dir deine Steuernummer noch nicht mitgeteilt hat.
Schreibe hier provisorisch auf deine Rechnung „Steuernummer folgt“ und stelle die Rechnung nochmals aus sobald du deine Steuernummer hast.
Meines Wissens nach bekommst du vom Finanzamt keine neue Steuernummer wenn du nur ein Kleingewerbe angemeldet hast, du kannst dann auf deinen Rechnungen dir bereits vertraute Steuernummer verwenden (Format XXX/XXXX/XXX).
Viele Grüße
Kim
Ich habe leider eine Beitragsrechnung über 140 Euro erhalten.
– Kleingewerbe
– Ich bin im Gründungsjahr.
Trotzdem will die Handwerkskammer Beiträge von mir.
Liebe Grüße
Tony
Hallo Tony,
Es kann durchaus sein, dass die Handwerkskammer ihre Beitragsphilosophie geändert hat und die Beiträge nun anders berechnet wie zu dem Zeitpunkt an dem ich den Beitrag geschrieben habe.
Bei Unsicherheiten kontaktiere am besten die bei dir zuständige Handwerkskammer, diese werden dir genaue Angaben zu deiner Beitragsrechnung geben können.
Wenn ich ebenfalls nähere Informationen dazu habe werde ich den Beitrag entsprechend anpassen.
Viele Grüße und schöne Pfingsten,
Kim
Lieber Kim,
vielen Dank für diese mal kurze aber einfache Beschreibung. Bei mir ist es auch ein ähnlicher Fall – ich habe mir das Fotografieren selbst beigebracht und meine Expertise über 10 Jahre aufgebaut. Nun wollen viele, die mich über meine nicht-kommerziellen Arbeiten schätzen gerlent haben, mich für Hochzeiten, Firmenfotos oder private Shootings (inkl. Nachbearbeitung) bezahlen und selbstredend auch eine Rechnung haben.
Solange ich also unter dem Gewinn von 5200 Netto (da ohne UmSt.) bleibe, brauche ich also weder Kammerbeiträge noch Steuern abzuführen? Also muss lediglich sauber Buchführen und kann so neben meinen wirklichen Beruf etwas dazuverdienen? Soweit ich verstanden habe, heißt aber die Umsatzsteuerbefreiung, dass man aber dafür nichts von der Steuer absetzen kann – bspw. neue Objektive – stimmt das so?
Gruß Max
Hallo Max,
schön zu hören, dass du so gefragt bist um damit nun Geld zu verdienen.
Solange du unter den 5200 Netto bleibst gilt die Kleingewerbe Regelung. Mein Beitrag ist noch von 2016 und damit etwas Älter, in der Zwischenzeit hat sich bei der Umsatzsteuer etwas getan, denn im Dezember 2018 wurde das Umsatzsteuer-Anwendungserlass aktualisiert.
Musstest du du beispielsweise bisher keine vierteljährliche USt-Voranmeldung abgeben, kannst du nun dazu verpflichtet werden.
Was sich genau im Einzelnen geändert hat kann ich dir leider nicht erklären.
Soweit mir bekannt, kannst du dich von dem Handwerkskammerbeitrag im Gründungsjahr befreien lassen, danach werden die Beiträge jedoch trotzdem fällig. Nähere Infos kann dir hierzu die Handwerkskammer in deinem Zuständigkeitsgebiet geben.
Zu deiner Frage mit der Umsatzsteuer, du setzt ja nichts von der Umsatzsteuer ab, sondern dein Einkommen das du erhalten hast musst du in der Steuererklärung angeben und das wird dann versteuert. Um die Steuerlast zu senken kannst du natürlich durch Einkäufe für dein Unternehmen, diese Absetzen lassen. Hier wird jedoch die Mehrwertsteuer abgesetzt. In jedem Fall ist es gut sämtliche Ausgaben die du für dein Unternehmen hast in der Steuererkärung anzugeben. Genaugenommen bist du sogar dazu verpflichtet da du eine EUR (Einnahmen Überschuss Rechnung) führen musst. Hier gehörten sämtliche Einnahmen und Ausgaben rein.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Viele Grüße
Kim
Hallo und vielen Dank für deine Zusammenfassung. Ist das nicht besser sich als Fotodesigner-Künstler bei der HWK anzumelden? Das war doch das Thema früher, das man sich nicht Fotograf nennen soll, ohne den Handwerk zu erlernen, wie ist das? Weißt du da was darüber? LG Kamila
Hallo Kamila, inzwischen ist das nicht mehr so einfach. Wenn du ein Gewerbe anmeldest informiert das Gewerbeamt automatisch die Handwerkskammer. Da du beim Gewerbeamt allerdings angeben musst was genau du machst und da reicht es vermutlich nicht aus nur „Fotodesigner-Künstler“ anzugeben, wird das meistens so oder so als Fotografische Tätigkeit gewertet. Mich hatte das Gewerbeamt gefragt was meine Tätigkeit ist. Hätte ich nur angegeben, dass ich Photoshop Arbeiten mache, würde das vlt nicht als Handwerk gelten, jedoch hätte ich dann das Problem, dass ich offiziell keine Shootings anbieten darf, denn dafür ist das Gewerbe ja nicht angemeldet. Sobald du eben Fotografierst und das auch so verkaufst musst du dich leider auch als Fotograf anmelden. Da führt kein Weg drumherum. Liebe Grüße Kim
Super hilfreich!!!