Die Frage nach dem Kleingewerbe als Fotograf

Brauche ich ein Gewerbe?
Wie und wo melde ich als Fotograf mein Kleingewerbe an, was kostet mich das etc.
Es gibt viele Fragen rund um das Thema Gewerbe und auch einiges zu beachten.
Hier erzähle ich euch wie ich es erlebt habe und was man wissen sollte wenn man ein Gewerbe gründet.

Wenn du in die Selbstständigkeit starten möchtest ist das Kleingewerbe eine sehr einfache und häufige Form der Existenzgründung.
Es gibt ein paar Vor und Nachteile die man beachten sollte:

  • Die Gründung ist Formlos und Kostengünstig
  • Man benötigt kein Startkapital aber man Haftet mit seinem Privatvermögen.
  • Man wird bei der Verwendung eines Firmennamens eingeschränkt
  • Im Kleingewerbe ist die einfache Buchführung möglich (Einnahmen-Überschussrechnung)

Die Anmeldung

Wo melde ich mein Kleingewerbe an?

Um sein Kleingewerbe als Fotograf anzumelden geht man in sein zuständiges Rathaus, dort befindet sich auch das Gewerbeamt. Die Anmeldung ist weitestgehend Formlos, bedeutet dass alle Daten mündlich in das System vom Gewerbeamt aufgenommen werden. Man bekommt alle Daten nochmals ausgedruckt zur Überprüfung auf Richtigkeit. Nun wird man das erste mal zur Kasse gebeten. Je nach Gemeinde kann die Anmeldung zwischen 15 und 60,- € kosten. Meistens sind dies aber nur 25 €. Danach sendet das Gewerbeamt deine Anmeldung an das Finanzamt, dieses lässt dir dann innerhalb von 2-4 Wochen Unterlagen zukommen und möchte eine Einschätzung über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Danach dauert es nochmals ca 4 – 6 Wochen bis man seine Steuernummer schriftlich per Post erhält. Um diesen Vorgang zu beschleunigen kann man auch direkt nach Anmeldung auf dem Gewerbeamt zum Finanzamt gehen und sich die Unterlagen direkt aushändigen lassen, so spart man 2-4 Wochen Wartezeit.

Steuern beim Kleingewerbe

Du als gewerbetreibender Fotograf bist Einkommenssteuer und Gewerbesteuerpflichtig.

  • Die Gewerbesteuer wird allerdings erst ab einem Gewinn von 24.500€ im Jahr fällig
  • Die Einkommenssteuer fällt erst ab einem Betrag von rund 8.000 € an.
  • Wenn der erzielte Umsatz unter 17.500 € im vorangegangenen Jahr liegt muss hier keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. (§19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz).
  • Die Umsätze im Kleingewerbe dürfen nicht mehr als 50.000 € betragen.

Das heißt wenn der Umsatz im Jahr unter 17.500€ liegt, muss man auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies vereinfacht die Buchhaltung um einiges.

Wichtig aber ist, dass Ihr dann auf eurer Rechnung mit dem Vermerk „Umsatzsteuerbefreit nach $ 19 (1)“ darauf hinweist.

Buchführung

Der Kleingewerbetreibende hat die Pflicht wie jeder andere Unternehmer seine Geschäfte sauber zu dokumentieren damit man daraus Rückschlüsse auf Art und Umfang des Geschäfts sowie die Erträge und Ausgaben ziehen kann. Dies ist dann wichtig um seine Steuererklärung richtig machen zu können.

Handwerkskammer

Wer sich als Fotograf selbstständig macht muss sich bei der Handwerkskammer anmelden. Denn das Gewerbe Fotograf ist ein nach § 19 der Handwerksordnung (HwO) ein zulassungsfreies Handwerk. Um diese Eintragung kommt man leider nicht drum herum, da dies Gesetzlich festgelegt ist. Für die Eintragung in die Handwerksrolle/ in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe wird eine Gebühr fällig. In meinem Fall waren das 150€. Dies ist eine einmalige Forderung.

Die Kammer- und Beitragspflicht gilt gemäß § 90 der Handwerksordnung (HWO).

Der Beitragsrahmen, die Freigrenzen sowie die Ausnahmeregelungen sind in §113 der HWO geregelt.

  • “Minderhandwerker” gemäß § 90 Abs. 3 HWO, deren Gewinn von 5.200 Euro nicht übersteigt, zahlen demnach keine Beiträge.
  • Existenzgründer, deren Gewinn von 25.000 Euro nicht überschreitet, sind im Jahr der Anmeldung von allen Beiträgen befreit.

Ihr solltet eurer Handwerkskammer auf jeden Fall mitteilen, dass Ihr voraussichtlich kein, bzw. im Gründungsjahr unter 5200€ Gewinn erzielt. Daraus berechnet die Handwerkskammer die jährlich zu entrichtende Gebühr. Bei Unter 5200€  Gewinn solltet Ihr davon befreit werden.

Wichtig:
Die gültigen Konditionen solltet Ihr am besten direkt bei der für euch zuständigen Handwerkskammer erfragen. Falls Ihr nicht wisst welche das ist könnt ihr beim Zentralverband des Deutschen Handwerks nachschauen.

Fazit:

Meines Erachtens ist so ein Kleingewerbe eine feine und kostengünstige Sache. Schön ist hier auch dass man neues Equipment von der Steuer absetzen kann und sich somit nochmals ein wenig Geld spart. Einzig bei der Aufnahme in die Handwerkskammer könnte man sich drum streiten ob der Kosten Nutzungsfaktor gerechtfertigt ist. Wer jedoch von seinen Pflichten im Gewerbe absolut keine Ahnung hat kann sich bei der HWK kostenlos beraten lassen. Die helfen einem dann bei allen Fragen rund um das Gewerbe.

Solltest du noch weitere Fragen zum Thema Kleingewerbe als Fotograf haben dann schreib mir doch eine Nachricht über mein Kontaktformular.
Ich freu mich von dir zu hören.